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Für die Ableitung und Behandlung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in die öffentliche Kanalisation gelangt, werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren helfen dabei, die Kosten für den Betrieb und die Pflege der Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu decken.
Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist, beispielsweise durch Gebäude, Terrassen oder gepflasterte Flächen. So wird sichergestellt, dass die Kosten gerecht verteilt werden.
Sollten Sie Fragen zu den Gebühren oder zur Berechnung haben, können Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, wie sich die Gebühren in Ihrem konkreten Fall zusammensetzen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich meist nach der Fläche Ihres Grundstücks, die versiegelt ist.
Die Gebühren werden von der jeweiligen Kommune festgelegt und können daher unterschiedlich ausfallen.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gemeinde und Umfang der eingereichten Unterlagen variieren.
In der Regel erfolgt die Berechnung innerhalb weniger Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Bei Rückfragen oder fehlenden Angaben kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern.
Amts- oder Stadtverwaltung, Fachbereich Kämmerei und Finanzen
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein