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Informationen zur BundID

Nr. 99146004000000

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Zu diesem Zweck werden Authentifizierungsmittel aller gängigen Sicherheitsstufen angeboten (z. B. mit einem Online-Ausweis) wie auch offiziell zugelassene digitale Ausweismittel der EU-Mitgliedsstaaten. Weiterhin können Sie das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

Die BundID hat ebenfalls ein Postfach, über das Behörden Nachrichten und Bescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden können (sog. »digitaler Rückkanal«).

Verfahrensablauf

Um ein BundID-Konto zu erstellen, müssen Sie zum Bereich »Konto erstellen« navigieren. In der Regel werden Sie im Rahmen der Authentifizierung auf die BundID weitergeleitet, können aber auch außerhalb von diesem Vorgang eigenständig die Webseite der BundID aufrufen. Dort können Sie über die Startseite zur Konto-Erstellung gelangen.

Es gibt vier Möglichkeiten zur Konto-Erstellung:

  • Benutzername & Passwort
  • Online-Ausweis
  • ELSTER-Zertifikat
  • Europäische ID

Wählen Sie eine Option aus und folgen Sie den Schritten zur Identifizierung, Ergänzung Ihrer persönlichen Daten und Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Ergänzen Sie als letztes Ihre Kontodaten. Danach ist Ihr BundID-Konto erstellt.

Jede dieser Optionen stellt eine Zugangsart dar. Die Zugangsart »Benutzername & Passwort« wird zusätzlich immer mit angelegt - unabhängig davon, welche Option Sie gewählt haben.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst bereits bei der Erstellung Ihres BundID-Kontos ein Zugangsmittel mit einem hohen Vertrauensniveau, wie zum Beispiel den Personalausweis mit Onlinefunktion, zu verwenden. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, auch nachträglich Zugangsmittel zu Ihrem Konto hinzuzufügen. So können Sie bspw. zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Personalweis mit Onlinefunktion hinterlegen, auch wenn Sie initial ein BundID-Konto per Benutzername & Passwort erstellt haben.

Voraussetzungen

Personalausweis mit Onlinefunktion: Allen deutschen Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten deutschen Personalausweis besitzen, steht die Online-Ausweis-Funktion zur Verfügung. Allerdings kann diese Onlinefunktion deaktiviert sein. Bitte wenden Sie sich für die Aktivierung an das für Sie zuständige Bürgerbüro vor Ort.

Elektronischer Aufenthaltstitel: diesen Ausweis müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ihn von der Ausländerbehörde, wenn Sie die Staatsbürgerschaft aus einem Land außerhalb der EU haben und in Deutschland leben.

Unionsbürgerkarte: Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können diesen Ausweis beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. 

Kosten

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)