Der Euro-WC-Schlüssel wird ausschließlich an Personen ausgegeben, die auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind. Voraussetzung ist in der Regel ein deutscher Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen: aG, B, H, BL oder G in Verbindung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70.
Darüber hinaus sind auch Personen bezugsberechtigt, die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind sowie Stomaträgerinnen und -träger.
Ein ärztlicher Nachweis wird akzeptiert, wenn kein anderer geeigneter Nachweis vorliegt, insbesondere bei Personen aus dem Ausland, deren Herkunftsländer kein vergleichbares Ausweissystem haben. In solchen Fällen kann auch der europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung als Nachweis dienen.
Der Schlüssel kann bundesweit sowie in Österreich, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern genutzt werden - etwa an Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten und in vielen Städten.
Der Euro-WC-Schlüssel ist für Menschen gedacht, die dauerhaft auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind.
Sie sind berechtigt, wenn Sie zum Beispiel
- einen deutschen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen aG, B, H, BL oder G mit einem GdB ab 70 besitzen,
- oder an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankt sind,
- oder einen Stoma tragen.
- Falls Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben, kann auch ein ärztlicher Nachweis ausreichen.
Der Euroschlüssel ist ein 1986 vom Club Behinderter und ihrer Bekannten in Darmstadt und Umgebung e.V. (CBF Darmstadt) eingeführtes Schließsystem. Mittlerweile ist dieses Schließsystem europaweit etabliert.
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