Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Taxibetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Taxis zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Taxigenehmigung.
Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde, beziehungsweise im Fall, dass Sie mehrere Genehmigungen erweitern möchten, mehrere Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Verkehrsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises
- Sie besitzen bereits eine Taxigenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit gegen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder gegen die Personen der Geschäftsführung vor.
- Sie sind als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Person der Geschäftsführung fachlich geeignet.
- Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts liegt im Inland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- wer das Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- wer die Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Fachlich freigegeben am: 05.12.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)