Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.
Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.
Ihre Energieberatung bestätigt mit einer Erklärung, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden.
Diese Erklärung muss nach Abschluss der Arbeiten an die zuständige Bauaufsichtsbehörde geschickt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Energieberatung.
Untere Bauaufsichtsbehörde: Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden
Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.
Ihre Energieberatung muss bestätigen, dass
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die durchgeführten Maßnahmen den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und
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die Anforderungen, die der energetischen Berechnung zugrunde liegen, erfüllt werden.
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Fachlich freigegeben am: 19.03.2024
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern