Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:
- die Änderung Ihres akkreditierten Geltungsbereichs
- eine Adressänderung
- die Umfirmierung Ihres Unternehmens
Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.
Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.
Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.
Sie können Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Akkreditierung online, per E-Mail oder per Post stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
- Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
-
Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
- Antragsdaten
- Organisation
- Konformitätsbewertungsstelle
- Geltungsbereich
- notwendige Unterlagen
- Akkreditierungssymbol
- Antrag unterschreiben
- Zusammenfassung
- Senden Sie den Antrag ab.
- Ihre Angaben werden im System verarbeitet und an die DAkkS zur Prüfung übersendet.
- Sie erhalten online eine Information zur Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Sie können den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
Antrag per E-Mail oder Post stellen:
- Sie füllen das Antragsformular entsprechend den Pflichtvorgaben aus.
- Sie senden den Antrag zusammen mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag
Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH.
Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 06.10.2025
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)