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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Förderungen als Person in der Tagespflege erhalten

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.

Dabei werden folgende Faktoren beachtet:

  • Wie viele Stunden arbeiten Sie?
  • Wie viele Kinder betreuen Sie?
  • Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?

Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.

Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
  2. Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
  3. Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
  4. Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
  5. Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.

Ansprechpunkt

Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
  • Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Antrag auf Laufende Geldleistungen
  • Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge) 

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein