Inhalt

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) beantragen

Nr. 99400404017000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Die Förderung »Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)« ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021-2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.

Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:

  • Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
  • Inhalte der Berufsorientierung
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Bewerbungstraining
  • Sozialpädagogische Begleitung

Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag Coaching an berufsbildenden Schulen.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:

  • Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
  • Sie reichen den Projektantrag per Post in Papierform ein. Zusätzlich senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de .

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
  • Um den Prozess des Übergangs der (Berufs-)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
  • Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Frist

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU wird ein datenschutzkonformes Monitoring-Verfahren angewendet, um die Wirksamkeit der Förderung zu messen.

Über die Unterstützung der EU müssen Sie auf Ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.

Die Benachrichtigung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Bei Kooperationen zusätzlich:

  • Antrag des Kooperationspartners
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien