Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Wenn Sie die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Falls Sie in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.
Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Zu den Jagdscheingebühren werden noch Kosten für die Jagdabgabe erhoben.
- Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr
Gebühr: 55,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre
Gebühr: 65,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre
Gebühr: 75,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Tagesjagdschein
Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Jahresjagdschein für Jugendliche
Gebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: nein)
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines.
Fachlich freigegeben am: 09.01.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein