Kleingärten bieten die Möglichkeit, ein Stück Grün zur privaten Nutzung zu pachten. Sie dienen in erster Linie der gärtnerischen Betätigung für den Eigenbedarf, zum Beispiel dem Anbau von Obst und Gemüse und der persönlichen Erholung.
Diese Gärten befinden sich meist in Kleingartenanlagen, in denen mehrere Einzelgärten gemeinsam organisiert sind. Häufig gehören auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche dazu, wie Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser.
Die Nutzung eines Kleingartens erfolgt auf Grundlage eines Pachtvertrags. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt, etwa zur Pflege des Gartens und zur Höhe der Pachtzahlung.
Ergänzend zum Vertrag gelten die Vorgaben der jeweiligen Kleingartenanlage, die durch eine Vereinssatzung festgelegt sind. Diese regelt zum Beispiel, wie der Garten genutzt werden darf und welche Aufgaben die Mitglieder innerhalb der Anlage übernehmen.
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Für die Pacht eines Kleingartens wird in der Regel eine monatliche oder jährliche Pachtgebühr erhoben. Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem jeweiligen Kleingartenverein oder Verpächter und kann je nach Lage, Größe und Ausstattung des Gartens variieren.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für:
- Beiträge oder Gebühren für die Mitgliedschaft im Kleingartenverein
- Kosten für gemeinschaftliche Einrichtungen und deren Unterhaltung
- Eine Kaution oder weitere Gebühren können je nach Verein ebenfalls verlangt werden.
Für genaue Informationen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kleingartenverein oder die Verwaltung der Kleingartenanlage.
Die Bearbeitungsdauer für die Pacht eines Kleingartens kann je nach Kleingartenverein, Kommune und Verfügbarkeit von Gärten unterschiedlich sein.
In manchen Fällen erfolgt die Prüfung und Vertragsgestaltung innerhalb weniger Wochen.
Bei hoher Nachfrage oder begrenztem Angebot kann es länger dauern, bis ein geeigneter Garten vergeben wird.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Verein oder der Verwaltung aufzunehmen, um sich über die aktuelle Verfügbarkeit und Bearbeitungszeiten zu informieren.
Fachlich freigegeben am: 11.08.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein