Zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation benötigen Sie vorab Frequenzen für den Versuchsfunk. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Dazu gehören
- die Entwicklung und Erprobung von Funkanlagen,
- der Einsatz von Funkanlagen für bestimmte Forschungszwecke sowie
- die Erprobung neuartiger Betriebsverfahren.
Die BNetzA prüft, ob Ihre Versuche andere Frequenznutzungen beeinträchtigen könnten, die in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragen sind. Wenn keine Störungen zu erwarten sind, werden Ihnen die entsprechenden Frequenzbereiche zugeteilt.
Sie können die Frequenzzuteilung für den Versuchsfunk online, per Post oder E-Mail beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
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Die BNetzA sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:
- Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
- Sie können das Formular online ausfüllen oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
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Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Ihre Versuche beeinträchtigen keine in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragenen Frequenznutzungen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 18.03.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)