Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.
Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Wegerechte online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Senden Sie Dateien, die für einen Upload zu groß sind oder nicht in digitaler Form zur Verfügung stehen, per Post an die Bundesnetzagentur (BNetzA.
- Die BNetzA prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen beziehungsweise zusätzlich benötigter Nachweise bei Ihnen.
- Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Wegerechtsbescheid und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
-
Sie können das Formular wahlweise
- am Bildschirm ausfüllen
- oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail oder alternativ per Post an die BNetzA.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.
Fachlich freigegeben am: 16.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)