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Datum: 19.02.2026

19.02.2026: Pflegemaßnahme in Barker Heide: Gehölze werden ausgelichtet


Kreis Segeberg. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg führt aktuell eine Pflegemaßnahme im Naturschutzgebiet Barker Heide durch. Auf einer Teilfläche der sogenannten Kernheide werden Gehölzbestände ausgelichtet, um die typische Heidelandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Heide ist eine historisch entstandene Kulturlandschaft und zählt heute zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen Schleswig-Holsteins.

Die Barker Heide ist eines der bedeutendsten Heide-Schutzgebiete in Schleswig-Holstein und des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet). Ziel ist es, eine große, zusammenhängende, überwiegend offene Heidelandschaft mit nährstoffarmen Böden zu bewahren. Genau diese Offenheit ist für viele seltene Tier- und Pflanzenarten lebenswichtig.

Ohne regelmäßige Pflege würden sich Bäume und Sträucher ausbreiten und die Heide langfristig zu Wald entwickeln. Dadurch gingen wertvolle Lebensräume verloren – etwa für spezialisierte Vögel, Reptilien, Insekten und seltene Pflanzen.

Bereits in den 1980er-Jahren wurden deshalb aufgewachsene Kiefern und andere Gehölze entfernt. Die jetzt geplante Maßnahme knüpft an diese Pflege an und dient der langfristigen Sicherung der Heideflächen.

Die Arbeiten betreffen ausschließlich Flächen im Eigentum des Kreises Segeberg. Mit üblichen Forstmaschinen werden ausgewählte Bäume entnommen. Das Holz wird zunächst am Rand der Flächen gelagert und anschließend verkauft oder zu Hackschnitzeln verarbeitet.

Dabei gilt:

  • Sensiblen Böden und vorhandenen Biotopen wird größtmögliche Rücksicht entgegengebracht,
  • es erfolgt keine großflächige Rodung,
  • die Arbeiten dienen ausschließlich der Landschaftspflege und dem Naturschutz.

Die Barker Heide wird seit Jahrzehnten aktiv gepflegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Hüte-Schafbeweidung durch eine Landesschafherde (seit 1996),
  • gezieltes Entfernen von Gehölzen und
  • sogenanntes "Plaggen"“, bei dem die oberste Bodenschicht abgetragen wird.

Diese Maßnahmen schaffen offene, nährstoffarme Bodenflächen. Sie sind besonders wichtig für seltene Bodenbrüter und Insekten wie Wildbienen, die im lockeren Boden ihre Brutröhren bauen.

Besucher*innen sind herzlich eingeladen, die Natur zu genießen – jedoch ausschließlich von den ausgewiesenen Wegen aus. Die offene Landschaft ohne Zäune ist laut UNB kein Zeichen dafür, dass das Gebiet frei betreten werden darf. Die offene Landschaft ist demnach sowohl Ergebnis als auch Voraussetzung für die traditionelle Hüte-Schafbeweidung.

Die Naturschutzbehörde bittet daher darum, nicht querfeldein zu laufen, Hunde stets anzuleinen und Wildpfade nicht als Wanderwege zu nutzen. So können empfindliche Lebensräume und störungsempfindliche Tierarten geschützt werden.