05.02.2026: Forstgutsbezirk Buchholz in drei Gemeinden eingegliedert
Kreis Segeberg. Der Forstgutsbezirk Buchholz ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgelöst und in die Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling eingegliedert worden. Die Maßnahme dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung und der eindeutigen Zuordnung von Zuständigkeiten.
Forstgutsbezirke waren bislang sogenannte gemeindefreie Gebiete, die nicht zu einer Kommune gehörten und von einem/einer Forstgutsvorsteher*in verwaltet wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildete das "Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts" aus dem Jahr 1927. Die jetzige Auflösung des Forstgutsbezirks ist die Folge eines Landtagsbeschlusses, nach dem eine Besserstellung der gemeindefreien Forstgutsbezirke gegenüber anderen Gemeinden im Land ausgeschlossen werden sollte.
In Schleswig-Holstein existierten zuletzt noch zwei Forstgutsbezirke: der Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg und der Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Der Sachsenwald hatte in den vergangenen Jahren unter anderem durch eine bundesweite Berichterstattung über besondere steuerliche Regelungen Aufmerksamkeit erlangt. Vor diesem Hintergrund entstand auf Landesebene der politische Wille, die verbliebenen Forstgutsbezirke aufzulösen.
Die Auflösung des Forstgutsbezirks Buchholz erfolgte auf freiwilliger Basis und im Einvernehmen mit allen Beteiligten durch Entscheidung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wurde hingegen durch ein Landesgesetz aufgelöst, da sich dort keine Gemeinde zur Übernahme des Gebiets bereiterklärt hatte.
Landrat Jan Peter Schröder erklärt dazu: "Mit der Eingemeindung des Forstgutsbezirks Buchholz schaffen wir klare kommunale Zuständigkeiten und zeitgemäße Verwaltungsstrukturen. Ich danke den Gemeinden Bark, Heidmühlen und Rickling ausdrücklich für ihre Bereitschaft, dieses Gebiet in ihre Gemeindegrenzen aufzunehmen und Verantwortung zu übernehmen."
"Hier wurde und wird kommunale Selbstverantwortung gelebt", sagt Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Innenministerium. "Die Kommunen haben den Landtagsbeschluss als Grundsatzentscheidung akzeptiert, zusammengearbeitet und zielgerichtet nach ihren Vorstellungen gehandelt." Das habe Vorbildcharakter.