28.01.20226: Entgeltordnung für das Parkhaus in Bad Segeberg
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Datum: 28.01.2026
Entgeltordnung für das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 (veröffentlicht am 28.01.2026)
Der Kreis Segeberg betreibt das Parkhaus Waldemar-von-Mohl-Str. 6 in 23795 Bad Segeberg in privatrechtlicher Form. Das Parkhaus wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Parkhaus wird von PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH bewirtschaftet. Für die Benutzung des Parkhauses wird ein Benutzungsentgelt erhoben.
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