In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:
- die Umsetzung lokaler fischereilicher Entwicklungsstrategien in den Fischwirtschaftsgebieten Schleswig-Holsteins durch die Vorbereitung und Durchführung konkreter Vorhaben;
- die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung einer lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung (»Managementkosten«).
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Fachlich freigegeben am: 15.05.2025
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung