Sie möchten als Praxisanleitung von Medizinischen Technologinnen und Technologen in der Laboratoriumsanalytik tätig werden? Dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Eignung.
Mit der Anerkennung Ihrer Eignung können Sie Auszubildende in ihrem Berufsalltag begleiten und fachlich unterstützen.
Den Antrag auf Anerkennung für Ihre Eignung zur Praxisanleitung können Sie formlos per Post oder E-Mail vorlegen.
- Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Eignung bei der zuständigen Behörde ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Eignung.
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Es fallen keine Kosten an.
Für Personen, die bereits zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 als Praxisanleiter tätig waren oder über die entsprechenden Kompetenzen verfügten, gilt ein Bestandsschutz. Diese Personen müssen nicht nachweisen, dass sie über die oben genannten Berufserfahrung und Zusatzqualifikation verfügen, um weiterhin als Praxisanleiter tätig zu sein. Allerdings müssen sie weiterhin eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung besitzen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal