Inhalt
Datum: 21.11.2025

21.11.2025: Geflügelpest-Ausbruch in Mözen


Kreis Segeberg. Neben zwei Geflügelpest-Ausbrüchen in der Gemeinde Wakendorf I ist nun eine dritte Haltung in der Gemeinde Mözen betroffen. In einer kleinen Haltung mit wenigen hundert Tieren wurde das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Der Geflügelbestand, darunter Hühner, Enten und Gänse, ist bereits getötet worden. Um die Ausbruchsbetriebe herum wurden jeweils eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine gemeinsame Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Von der Überwachungszone sind 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen liegen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.

Die Schutzzonen erstrecken sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet des Kreises Segeberg:

Schutzzone Wakendorf I: Dreggers, Wakendorf I (vollständig);

Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Neuengörs, Neversdorf, Traventhal (anteilig)

Schutzzone Mözen: Högersdorf, Mözen (vollständig);

Bad Segeberg, Bebensee, Fahrenkrug, Klein Gladebrügge, Kükels, Leezen, Schwissel, Traventhal, Wittenborn (anteilig)

Die Überwachungszone erstreckt sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet: Bad Segeberg, Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Fredesdorf, Geschendorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Kükels, Leezen, Mözen, Neuengörs, Neversdorf, Schackendorf, Schwissel, Stipsdorf, Traventhal, Wahlstedt, Wakendorf I, Weede, Wittenborn (vollständig);

Bark, Blunk, Daldorf, Forstgutsbezirk Buchholz, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Rickling, Rohlstorf, Schieren, Seth, Strukdorf, Stuvenborn, Sülfeld, Todesfelde, Westerrade (anteilig).

Der Verlauf der äußeren Grenzen der Schutz- und Überwachungszonen ergibt sich aus einer interaktiven Karte, die auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden ist.

Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:

  • ·         Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • ·         Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • ·         Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • ·         Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • ·         Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem heutigen Freitag, 21. November, und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 14. November. Sie gilt bis auf Weiteres. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Veterinäramt weist erneut darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen und Veterinärassistent*innen in den Schutz- und Überwachungszonen stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen und Probenahmen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden.

Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.