Inhalt

13.11.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Schutzzone


  • Datum: 13.11.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.11.2025 (Geflügelpest/Schutz- und Überwachungszone)

    In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg ist am 13.11.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden.

    Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb herum besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckt sich neben dem Kreis Segeberg auch auf Teile des Kreises Stormarn.


Weitere Informationen