In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:
1. Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere
- produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
- Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
- weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;
2. Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
3. die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
4. die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
des Landes Schleswig-Holstein
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal