Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.
Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Untere Bauaufsichtsbehörde
50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.
Fachlich freigegeben am: 20.12.2024
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein