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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Nr. 99115005104003

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Volltext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Ansprechpunkt

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal