Innerhalb Ihrer Anbauvereinigung können mehrere räumlich getrennte Bereiche vorhanden sein, wie zum Beispiel ein Vereinshaus in der Stadt und eine Anbaufläche im Umland.
Wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten derselben Anbauvereinigung transportieren möchten, müssen Sie dies im Voraus dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden. Die Meldung erfolgt formlos und muss das Datum des Transports, die Start- und Zieladresse sowie die Mengen in Gramm und die Sorten des transportierten Cannabis enthalten. Außerdem sind bestimmte Transportvorschriften zu beachten.
Um mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten Ihrer Anbauvereinigung transportieren zu können, müssen Sie den Transport beim Landeslabor Schleswig-Holstein anzeigen:
- Melden Sie den Transport schriftlich oder elektronisch spätestens einen Werktag vorher an. Geben Sie dabei alle erforderlichen Informationen an.
- Ein Mitglied der Anbauvereinigung muss den Transport begleiten. Es muss Mitgliedsausweis, Transportbescheinigung und die Erlaubnis der Anbauvereinigung mitführen.
- Schützen Sie das Cannabis während des Transports vor dem Zugriff Dritter.
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal