Inhalt
Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Betriebserlaubnis von Fähren-und Schifffahrtsanlagen beantragen

Nr. 99001544

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Für den Betrieb eines Hafens, eines Fähranlegers oder einer Schifffahrtsanlage brauchen Sie eine Betriebserlaubnis.

Beachten Sie, dass eine Genehmigung für alle Hafenbetreiber, die bis zum 31.12.2024 einen eine Hafenanlage betreiben als erteilt gilt und dass öffentlich-rechtliche Betreiber keiner Genehmigung bedürfen.

In der Praxis dürfte also vor allem ein Wechsel des Hafenbetreibers genehmigungsbedürftig sein.

Die Erlaubnis stellt sicher, dass der Betrieb fachgerecht funktioniert, dass insbesondere der Hafenbetreiber üner einen hinreichenden Sachverstand und Zuverlässigkeit verfügt. Dazu gehört, dass alle technischen Anlagen zuverlässig arbeiten, regelmäßig überprüft werden und keine Gefahr für Menschen, Umwelt oder das Gewässer entsteht. Außerdem müssen die notwendigen Einrichtungen vorhanden sein. Dazu gehören zum Beispiel Ausrüstung für den Notfall, Absicherungen und Möglichkeiten zur umweltgerechten Entsorgung.

Als Betreiberin oder Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass der Betrieb sicher, geordnet und umweltgerecht läuft. Sie können hierfür auch externe Dienstleister beauftragen.

Beachten Sie, dass wesentliche bauliche Änderungen gesondert genehmigungsbedürftig sind.

Ansprechpunkt

Landesbetrieb Küstenschutz

Kosten

Die Kosten können je nach Umfang des Vorhabens und dem Aufwand der Prüfung unterschiedlich ausfallen.

In der Regel fallen Gebühren für die Antragsbearbeitung und technische Prüfungen an. Die genaue Höhe legt die zuständige Behörde fest und teilt sie Ihnen im Einzelfall mit.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Behörde.
  • Sie reichen Unterlagen ein, zum Beispiel technische Beschreibungen, Sicherheitskonzepte oder Nachweise über die Eignung der Anlage, weisen ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nach und verfügen über den für den Betrieb erforderlichen nautischen Sachverstand.
  • Die Behörde prüft, ob der Betrieb sicher erfolgen kann und alle Anforderungen erfüllt sind.
  • Wenn nötig, werden Ortstermine, technische Prüfungen oder Rückfragen durchgeführt.
  • Sie erhalten einen Bescheid, der die Betriebserlaubnis erteilt oder Bedingungen enthält, die Sie einhalten müssen.

Voraussetzungen

  • Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich, wenn Sie:
    • einen neuen Betrieb aufnehmen möchten,
    • den Betreiber wechseln,
    • den Betrieb nach längerer Unterbrechung wieder aufnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Beschreibung der Anlage (technische Daten, Ausstattung, Betriebsweise)
  • Lageplan oder Übersichtsplan (Darstellung der Anlage im Gewässer, Zufahrten, Uferbereiche)
  • Konstruktions- und technische Zeichnungen, wenn bauliche Anlagen oder Anlegestellen betroffen sind
  • Sicherheits- und Betriebskonzept (Angaben zu Betriebsabläufen, Personal, Notfallmaßnahmen)
  • Nachweise zur Gewässer- und Umweltsicherheit (Entsorgungskonzept, Schutzmaßnahmen)
  • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit

Frist

Der Antrag muss vor Aufnahme des Betriebs gestellt werden.

Reichen bestimmte Nachweise nicht aus, fordert die Behörde weitere Unterlagen an. In diesem Fall wird eine Frist zur Nachreichung gesetzt.

Änderungen am Betrieb oder an der Anlage müssen Sie der Behörde rechtzeitig im Voraus mitteilen und gegebenenfalls erneut genehmigen lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang der Unterlagen und der notwendigen technischen Prüfungen ab.

In der Regel können Sie von einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen ausgehen.

Wenn zusätzliche Gutachten oder Ortstermine erforderlich sind, kann sich die Bearbeitung verlängern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein