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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung

Nr. 99140002016000

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Volltext

In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.

Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.

Ansprechpunkt

Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:

  • Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
  • Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage(n)

  • § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).

Urheber

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