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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Mehr Infos über das Serviceportal


Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen

Nr. 99106002007000

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Volltext

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

  • unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
  • ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

Wenn Sie eine  eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.

Ansprechpunkt

  • An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.

Kosten

  • Für die Anzeige bei der Wohnpflegeaufsicht fallen Gebühren von 37,00 Euro je zugelassenem Platz (mindestens jedoch 370,00 Euro) an.

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.