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19.03.2025: Verlegung eines Gewässers


Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau.

  • Datum: 19.03.2025

    Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau (veröffentlicht am 19.03.2025)