19.03.2025: Verlegung eines Gewässers
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau.
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Verlegung eines Gewässers untergeordneter Bedeutung, oberhalb des Gewässers a10 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau.