10.03.2025: Auslegung eines Planänderungsbeschlusses
Auf Antrag der Stadt Kaltenkirchen, Der Bürgermeister, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, vom 14.12.2020 wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der vorgelegte Plan zur 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.12.1995 mit dem Az. 441012.1061.0300 zur Verlängerung der Abbaufrist um 10 Jahre festgestellt.