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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung

Nr. 99048012001000

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Volltext

Die Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial (Ernte) ist der zuständigen Behörde rechtzeitig zuvor anzuzeigen. Sie ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen ist.

Ansprechpunkt

An die Kontrollstelle für forstliches Saat- und Pflanzgut bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Standort Ellerhoop.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt werden Angaben über den Beginn der Ernte mit genauen Ortsangaben sowie Angaben über die zu beerntende Baumart.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß 2 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 1 Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Die Anmeldung der Erntemaßnahme muss 48 Stunden vor deren Beginn erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für bestimmtes forstliches Vermehrungsgut besteht unter Umständen die Pflicht, es nach der Ernte über Sammelstellen der Wald- oder Baumbesitzer oder der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu leiten. Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal