Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel für Sportschützen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, müssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde anerkennen lassen.
Im Lehrgang müssen Sie unter anderem folgende Inhalte vermitteln:
- Die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands.
- Die sichere Handhabung von Waffen und Munition.
- Die Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie die Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.
Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Hierfür müssen Sie einen Prüfungsausschuss bilden.
Die zuständige Waffenbehörde kann Ihre Anerkennung mit Auflagen verbinden.
Spezielle Hinweise für Klein Rönnau, Blunk, Kaltenkirchen, Kisdorf, Neuengörs, Winsen, Rohlstorf, Glasau, Tensfeld, Dreggers, Hüttblek, Fahrenkrug, Bahrenhof, Bad Bramstedt-Land, Leezen, Nahe, Westerrade, Norderstedt, Wahlstedt, Schieren, Groß Rönnau, Bad Segeberg, Weede, Oering, Boostedt-Rickling, Segeberg, Schmalensee, Stuvenborn, Wensin, Wakendorf I, Trappenkamp, Krems II, Nehms, Tarbek, Seth, Kattendorf, Gönnebek, Itzstedt, Sievershütten, Damsdorf, Wakendorf II, Bühnsdorf, Travenhorst, Negernbötel, Schackendorf, Ellerau, Oersdorf, Bad Bramstedt, Seedorf (Segeberg), Traventhal, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Kayhude, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Pronstorf, Sülfeld, Auenland Südholstein:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Geschendorf, Bad Bramstedt, Kisdorf, Rohlstorf, Oering, Schmalensee, Negernbötel, Gönnebek, Leezen, Nehms, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt-Land, Klein Gladebrügge, Itzstedt, Bad Segeberg, Bornhöved, Dreggers, Wakendorf I, Trappenkamp, Westerrade, Norderstedt, Oersdorf, Wakendorf II, Tensfeld, Boostedt-Rickling, Sülfeld, Bühnsdorf, Traventhal, Groß Rönnau, Tarbek, Sievershütten, Wensin, Fahrenkrug, Bahrenhof, Wahlstedt, Glasau, Stuvenborn, Pronstorf, Schackendorf, Hüttblek, Kattendorf, Klein Rönnau, Nahe, Kaltenkirchen, Travenhorst, Seth, Krems II, Winsen, Kayhude, Segeberg, Seedorf (Segeberg), Damsdorf, Neuengörs, Auenland Südholstein, Schieren, Blunk, Ellerau, Weede:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Waffenbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Sie wollen einen Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition anerkennen lassen.
Die Anerkennung muss vor Beginn der Lehrgänge erfolgt sein.