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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen

Nr. 99132014000000

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Volltext

Mit den Maßnahmen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) erfolgt eine Unterstützung der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins für mehr Gemeinschaft, mehr Lebensqualität sowie mehr Wirtschaftskraft.
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen.
Der »Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums« (ELER) ist Grundlage für das »Zukunftsprogramm Ländlicher Raum« (ZPLR) in Schleswig-Holstein. Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum ist ein zentrales Förderinstrument für die ländlichen Regionen im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013. In Schleswig-Holstein wird auf der Grundlage des ELER die so genannte Leader-Methode, die als innovativer bottom-up-Ansatz in der vergangenen Förderperiode im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ erfolgreich erprobt wurde, für den Förderbereich der Integrierten ländlichen Entwicklung flächendeckend umgesetzt.
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung - mit Ausnahme der Projekte zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betrieb und zur Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz - werden vorrangig über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach Leader umgesetzt, die in Schleswig-Holstein »AktivRegionen« genannt werden.
Die neue ELER-Förderperiode 2014-2020 ist in Vorbereitung. Im Übergangszeitraum 2014 bis zum Inkrafttreten des neuen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) können die verfügbaren GAK- und Landesmittel auch außerhalb von Leader für Vorhaben mit besonderer landespolitischer Bedeutung zur Stärkung der ländlichen Räume eingesetzt werden (insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge).

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).

Kosten

Keine

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur AktivRegion Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal