Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Spezielle Hinweise für Negernbötel, Weede, Oersdorf, Kattendorf, Bad Bramstedt, Nahe, Henstedt-Ulzburg, Tensfeld, Kaltenkirchen, Seth, Auenland Südholstein, Pronstorf, Wakendorf II, Bad Bramstedt-Land, Wensin, Damsdorf, Bahrenhof, Groß Rönnau, Bornhöved, Klein Rönnau, Sievershütten, Itzstedt, Travenhorst, Leezen, Kisdorf, Trappenkamp, Rohlstorf, Dreggers, Schieren, Blunk, Schackendorf, Seedorf (Segeberg), Boostedt-Rickling, Oering, Norderstedt, Fahrenkrug, Neuengörs, Winsen, Sülfeld, Kayhude, Wakendorf I, Krems II, Nehms, Schmalensee, Geschendorf, Ellerau, Glasau, Tarbek, Stuvenborn, Traventhal, Bad Segeberg, Segeberg, Hüttblek, Westerrade, Bühnsdorf, Gönnebek, Klein Gladebrügge, Wahlstedt:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Bad Segeberg, Kayhude, Hüttblek, Damsdorf, Ellerau, Blunk, Tarbek, Wensin, Bad Bramstedt, Groß Rönnau, Fahrenkrug, Travenhorst, Wahlstedt, Bad Bramstedt-Land, Westerrade, Glasau, Tensfeld, Oering, Seedorf (Segeberg), Segeberg, Leezen, Neuengörs, Bornhöved, Schmalensee, Trappenkamp, Boostedt-Rickling, Negernbötel, Bahrenhof, Geschendorf, Nehms, Auenland Südholstein, Winsen, Krems II, Schieren, Oersdorf, Itzstedt, Wakendorf I, Stuvenborn, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Dreggers, Kisdorf, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, Seth, Klein Gladebrügge, Sievershütten, Sülfeld, Schackendorf, Traventhal, Weede, Bühnsdorf, Rohlstorf, Pronstorf, Klein Rönnau, Kattendorf, Gönnebek, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Es fallen keine Kosten an.
§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)