Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Spezielle Hinweise für Kisdorf, Tensfeld, Bad Bramstedt, Klein Rönnau, Tarbek, Blunk, Klein Gladebrügge, Oersdorf, Sievershütten, Oering, Wakendorf I, Itzstedt, Ellerau, Dreggers, Pronstorf, Schackendorf, Glasau, Bad Bramstedt-Land, Seth, Kayhude, Stuvenborn, Geschendorf, Bahrenhof, Hüttblek, Kaltenkirchen, Norderstedt, Schieren, Fahrenkrug, Bad Segeberg, Sülfeld, Damsdorf, Traventhal, Groß Rönnau, Negernbötel, Leezen, Weede, Bühnsdorf, Rohlstorf, Nahe, Westerrade, Wakendorf II, Gönnebek, Schmalensee, Travenhorst, Seedorf (Segeberg), Auenland Südholstein, Neuengörs, Bornhöved, Wahlstedt, Boostedt-Rickling, Segeberg, Wensin, Winsen, Kattendorf, Trappenkamp, Nehms, Krems II, Henstedt-Ulzburg:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Seth, Kisdorf, Itzstedt, Bad Segeberg, Schackendorf, Tarbek, Schmalensee, Pronstorf, Ellerau, Negernbötel, Wakendorf II, Damsdorf, Schieren, Auenland Südholstein, Sievershütten, Stuvenborn, Boostedt-Rickling, Westerrade, Seedorf (Segeberg), Segeberg, Groß Rönnau, Sülfeld, Gönnebek, Bühnsdorf, Trappenkamp, Tensfeld, Krems II, Wakendorf I, Kattendorf, Norderstedt, Klein Rönnau, Geschendorf, Kaltenkirchen, Hüttblek, Klein Gladebrügge, Bahrenhof, Rohlstorf, Nehms, Henstedt-Ulzburg, Travenhorst, Wensin, Oersdorf, Wahlstedt, Glasau, Bad Bramstedt, Leezen, Winsen, Oering, Bad Bramstedt-Land, Weede, Dreggers, Fahrenkrug, Traventhal, Bornhöved, Kayhude, Neuengörs, Blunk, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.