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Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen

Nr. 99108047049001

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Volltext

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen. Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von

  • Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
  • dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von

  • Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind und
  • Fahrzeugen der Klassen A1 sowie AM, die zum Führen von Kleinkrafträdern wie Rollern und Mopeds berechtigt.

Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von

  • Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
  • dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Spezielle Hinweise für Wakendorf II, Wahlstedt, Krems II, Seedorf (Segeberg), Klein Rönnau, Sievershütten, Pronstorf, Bühnsdorf, Neuengörs, Kayhude, Schmalensee, Nehms, Oersdorf, Westerrade, Bad Bramstedt, Geschendorf, Trappenkamp, Bornhöved, Boostedt-Rickling, Winsen, Groß Rönnau, Seth, Glasau, Damsdorf, Rohlstorf, Weede, Dreggers, Oering, Traventhal, Auenland Südholstein, Fahrenkrug, Bahrenhof, Gönnebek, Segeberg, Wakendorf I, Bad Bramstedt-Land, Schieren, Stuvenborn, Blunk, Kaltenkirchen, Nahe, Hüttblek, Norderstedt, Klein Gladebrügge, Bad Segeberg, Kattendorf, Negernbötel, Leezen, Wensin, Tensfeld, Henstedt-Ulzburg, Tarbek, Travenhorst, Itzstedt, Ellerau, Kisdorf, Schackendorf, Sülfeld:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Schackendorf, Oersdorf, Krems II, Schieren, Negernbötel, Nahe, Blunk, Bornhöved, Kaltenkirchen, Neuengörs, Klein Gladebrügge, Bad Bramstedt, Westerrade, Nehms, Kayhude, Groß Rönnau, Dreggers, Winsen, Klein Rönnau, Bad Bramstedt-Land, Oering, Bühnsdorf, Kisdorf, Tarbek, Henstedt-Ulzburg, Fahrenkrug, Tensfeld, Geschendorf, Damsdorf, Ellerau, Segeberg, Sievershütten, Weede, Seedorf (Segeberg), Bahrenhof, Stuvenborn, Travenhorst, Kattendorf, Trappenkamp, Itzstedt, Gönnebek, Pronstorf, Rohlstorf, Auenland Südholstein, Wahlstedt, Wakendorf II, Sülfeld, Boostedt-Rickling, Leezen, Wensin, Seth, Glasau, Norderstedt, Hüttblek, Schmalensee, Bad Segeberg, Wakendorf I, Traventhal:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

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Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung, Größe 45x35 Millimeter
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • gültiger Führerschein
  • Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Schulung mit 9 Einheiten

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.



Frist

Sie müssen sich den Führerschein innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung aushändigen lassen. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.

Sie können die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters absolvieren.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



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