Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Nr. 99115005104002Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.