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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Nr. 99115005104002

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Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Nebenwohnung.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Hinweise (Besonderheiten)

Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger und Empfängerinnen oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.

Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Ab 16 Jahren können Sie sich eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.

Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine Nebenwohnung umgemeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.

Liegen eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie Nachweise über den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule vor, sollten diese vorgelegt werden, um einen Nachweis über die rechtmäßige Anmeldung des Kindes erbringen zu können.

Gleiches gilt, wenn die Nebenwohnung einer Person unter 18 Jahren von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.