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Veränderungssperren

Nr. 99129009117000

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Volltext

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal