Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.
Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
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Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
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Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.
Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun
gen notwendig.
Formulare vorhanden:
Nein
Schriftform erforderlich:
Nein
Formlose Antragsstellung möglich:
Ja
Persönliches Erscheinen nötig:
Nein
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Fachlich freigegeben am: 17.12.2025
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)