Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Nr. 99010019001016Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 100,00 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung. - Gebühr: 50,00 Euro
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.