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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Briefwahl beantragen

Nr. 99128001120001

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Volltext

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein für eine Bundestagswahl beantragt, aber nie erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Inneren (BMI)