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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Schulwechsel

Nr. 99088010134000

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Volltext

Ein Wechsel der Schule findet statt durch Aufnahme in ein neues Schulverhältnis an der neuen Schule und Beendigung des bestehenden Schulverhältnisses an der bisherigen Schule. Zunächst wäre also für einen beabsichtigen Schulwechsel ein Antrag auf Aufnahme bei der neuen Schule zu stellen.

Bei einem Schulwechsel innerhalb von Schleswig-Holstein ist dabei zu beachten:

Besteht keine Schulpflicht mehr, kann das Schulverhältnis zur bisherigen Schule durch Abmeldung bei  der bisherigen Schule beendet werden.

Besteht hingegen noch die gesetzliche Schulpflicht, muss bei der bisherigen Schule ein Antrag auf Entlassung aus dem Schulverhältnis gestellt werden. Durch den Antrag selbst wird das Schulverhältnis nicht beendet. Die beantragte Entlassung kann durch die bisherige Schule erst dann ausgesprochen werden, wenn ihr die Fortsetzung des Schulbesuchs an der neuen Schule nachgewiesen wird. 

Hinweis: Es gelten Vollzeit- und Berufsschulpflicht, so dass die gesetzliche Schulpflicht - wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht - bis zum Ende des Schulhalbjahres dauert, bis die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.  

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal