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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)

Nr. 99400095017000

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Volltext

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Ansprechpunkt

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden. 

Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.

Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.

Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.

Urheber