Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft Ihnen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen zum Beispiel wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle können Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden oder den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen.
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Wenn Sie eine Benachteiligung erlebt haben, kann die Antidiskriminierungsstelle bei den beteiligten Stellen oder Personen eine Stellungnahme einholen. Außerdem bietet sie Gespräche an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
Fachlich freigegeben am: 15.12.2025
Fachlich freigegeben durch:
Landtag des Landes Schleswig-Holstein