Inhalt

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Letzte Meldung

27.10.2025: Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus

Meldung an den Kreis Segeberg

Melden Sie bitte verendete oder sterbende Wildvögel mit Standort und Foto per E-Mail.

Verendetes Hausgeflügel soll weiterhin telefonisch gemeldet werden, auch wenn nur der Verdacht einer Tierseuche besteht.

E-Mail oder Anruf

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. "Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. "Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen."

Maßnahmen sind einzuhalten

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.

"Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz", betonte Benett-Sturies. "Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern."

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest 

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev 

17.12.2024: Ausbreitung der Geflügelpest wird bekämpft

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Seit Herbst 2024 wird in Schleswig-Holstein Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Haltungen von Geflügel amtlich festgestellt. Am 15.10.2024 erfolgte erstmals in diesem Herbst, basierend auf dem Nachweis des Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1, die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Nordfriesland. Bis zum 06.12.2024 wurde Geflügelpest bei fünf weiteren Wildvögeln aus dem Kreis Nordfriesland und je einem Wildvogel aus den Kreisen Dithmarschen und Segeberg amtlich festgestellt. Zudem liegen am 9.12.2024 AIV H5 im LSH positiv untersuchte und damit geflügelpestverdächtige Wildvögel aus zwei weiteren Kreisen und Nordfriesland vor. Die Patho- und Subtypisierungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus. Es befinden sich derzeit weitere Proben in der diagnostischen Abklärung.

Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei 16 Wildvögeln als auch in sieben Haltungen sowie in Hamburg bei 24 Wildvögeln amtlich festgestellt. Bundesweit wurden zudem weitere Geflügelpestnachweise in den Ländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.

Auf der Internetpräsenz des MLLEV zu Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Verbände wurden ebenfalls informiert.

Zur Seite des Ministeriums

Mehr

Geflügelpest im Überblick

Sollten Sie einen sterbenden oder toten Vogel finden, gehen Sie bitte nicht in seine Nähe. Fassen Sie ihn nicht an!

Menschen können zwar nach aktuellen Erkenntnissen nicht erkranken. Sie können das Virus aber leicht übertragen. Das gilt auch für Hunde und Katzen.

Melden Sie sich bitte unter:

Alle Geflügelhalter*innen sind generell verpflichtet, ihren Geflügelbestand amtlich bei der zuständigen Behörde zu melden /  zu registrieren. Dies gilt ab der Haltung eines Huhns. Alle Geflügelhalter*innen sind verpflichtet, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Anordnungen, Regeln, Hinweise, Sperrbezirke

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den geltenden Regeln im Kreis Segeberg:

alle 11 Dokumente anzeigen