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Dichtheitsprüfung

Alle Grundstücks- oder Hauseigentümer*innen müssen die Dichtheit ihrer Schmutzwasserleitungen und Schächte sicherstellen. Schadhafte und undichte Schmutzwasserleitungen können Boden und Grundwasser verunreinigen und unter Umständen auch die Trinkwasserqualität verschlechtern.

Aktuell wird die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten stichprobenartig überprüft. Schwerpunkt ist hierbei das Stadtgebiet Norderstedt. In den Wasserschutzgebieten in Norderstedt wird in der Schutzzone III nicht in III A und III B unterschieden. Es gelten die Anforderungen für Wasserschutzzone III. Die untere Wasserbehörde wird gebietsweise die Grundstückseigentümer auffordern, eine Bescheinigung über die erfolgte Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (Dichtheitsprüfung) vorzulegen.

Für alle anderen privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde die Frist für die Erstprüfung neu auf das Jahr 2040 festgesetzt.

Genauere Informationen unter anderem zu den Prüffristen finden Sie unter folgendem Link:

Sofern schon Prüfungen auf Dichtheit durchgeführt worden sind, bitten wir die Eigentümer diese Bescheinigungen vorzuhalten und erst auf Aufforderung uns zu übersenden.

Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte ...

... per Mail an abwasser@segeberg.de oder

... per Post an:

Kreis Segeberg

Wasser-Boden-Abfall

Dichtheitsprüfung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

Musterformulare

Fragen und Antworten zu unter anderem den Fachbetrieben

Wie komme ich an die Nachweise und welche Fachbetriebe gibt es?

Die Nachweise werden durch Fachbetriebe (zum Beispiel Rohr- und Kanalbau, Tiefbau und so weiter...) entsprechend der Vorgaben des technischen Regelwerkes, der DIN 1986 Teil 30 ("Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung"), ausgestellt.

Übersichten zertifizierter Betriebe

Wie wird geprüft?

  • Bei Bestandsleitungen wird in der Regel optisch geprüft, das heißt mittels Kamerabefahrung des Abwassersystems.
  • Es besteht auch die Möglichkeit mittels Wasser oder Luft eine Druckprüfung durchzuführen. Hierfür ist jedoch eine genaue Kenntnis des Leitungssystems erforderlich. Bei einem verzweigten Leitungsverlauf, oder Gebäuden ohne Keller oder fehlendem Schacht sind diese Methoden problematisch.

Was passiert, wenn Undichtigkeiten festgestellt werden?

Werden im Rahmen der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt, sind diese zu sanieren.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Zur Durchführung der nach DIN 1986 Teil 30 erforderlichen Nachweise wurden in Schleswig-Holstein folgende Fristen festgelegt:

  • Bis zum 31.12.2025 müssen alle Grundstücks- und Hauseigentümer*innen die geforderten Nachweise einholen, die häusliches Abwasser (Schmutzwasser) ableiten und innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen.
  • Bis zum 31.12.2025 müssen alle Betreiber*innen von Abwasseranlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, die geforderten Nachweise einholen - unabhängig von ihrem Standort. Als gewerbliches Abwasser gilt Abwasser, welches durch den gewerblichen oder industriellen Gebrauch verändert und verunreinigt ist. In der Regel ist die Verunreinigung des gewerblichen Abwassers größer als die des häuslichen Abwassers.

Karte mit den ausgewiesenen Wasserschutzgebieten