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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/057-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

Der WRI und der UNK beschließen,

 

die Landrätin wird beauftragt, die Planungen bezüglich eines Brückenneubaus nahe am Bestand der jetzt bestehenden Brücke bei Herrenmühle entlang der K 12 – etwas nördlich versetzt (Variante 3.1 der Machbarkeitsstudie) - voranzutreiben und sich dabei eines fachkundigen Ingenieurbüros zu bedienen.

 

 

Zusätzlich:

Die Landrätin wird ermächtigt, weitere Prüfungen durchzuführen, damit die Voraussetzungen für  eine konstruktionsmäßige Verstärkung der bestehenden Brücke bei Herrenmühle bis zu einer Tragfähigkeit von 16 (t) für die Zeit des Brückenneubaus erreicht werden können; die für die statische Prüfung benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Das Prüfergebnis mit Kostenschätzung soll dem Fachausschuss zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Neubau einer Brücke über die Trave bei Herrenmühle, Kreisstraße 12

 

Während der Ausschuss-Sitzungen für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur (21.05.) und für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (23.05.) wurden zur Vorlage DrS/2012/057 und zum Vortrag der Fa. BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH viele Verständnisfragen gestellt. Die Antworten auf jene Fragen wurden in die dieser Vorlage angehängte und überarbeitete Machbarkeitsstudie eingepflegt.

 

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die nunmehr vorzustellenden Ergebnisse noch keine fertige Planung darstellen; vielmehr soll die Machbarkeitsstudie der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen, um einen geeigneten Trassenkorridor für die Brücke über die Trave auszuwählen. Erst nach einer getroffenen Entscheidung bezüglich einer möglichen Trassenführung werden die genauen Planungen aufzunehmen sein.

 

Gemäß der in den Ausschüssen genannten Tendenz, evtl. am Bestandsort neu zu bauen, setzt sich die Machbarkeitsstudie insbesondere mit der Variante 3.0 „bestandsgleich“ und Variante 3.1 „bestandsnah“ auseinander: Der Fokus der Untersuchung liegt damit auf den beiden Bestandsvarianten. Auch setzt sich die Studie kurz mit der Frage auseinander, warum eine Sanierung der bestehenden Brücke nicht in Betracht kommen sollte (auf Seite 15); die Verwaltung kann aus den dort genannten Gründen daher nicht empfehlen, eine Sanierung der bestehenden Brücke weiter zu verfolgen.

Ferner wird nach wie vor die Nordvariante (Variante 1) als mögliche Trassenführung aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines messbaren Vergleichs zwischen mehreren Varianten und des Risikos, dass, sollten sich bei der Variante 3 – Bauen am Bestand - im Zuge der Planungen unüberwindbare Hürden ergeben, jene Variante 1 erneut in die Betrachtung einbezogen werden könnte. Von der Südvariante (Variante 2) hat die Verwaltung nach den Diskussionen in den Ausschüssen gänzlich Abstand genommen.

 

Empfehlung:

Das Ingenieurbüro und die Verwaltung empfehlen die Variante 3.1 - bestandsnaher Neubau etwas nördlich der jetzigen Brücke - und den Erhalt der jetzigen Brücke als Behelfsbrücke für die Zeit des Baues. Ferner wird empfohlen, nach Abschluss des Neubaus die jetzige Brücke abzureißen. Bezüglich der überwiegenden Vorteile dieser gegenüber den anderen Varianten wird auf die zusammenfassende Bewertungsmatrix auf Seite 44 der Machbarkeitsstudie und auf den Vortrag am Abend des Ausschusses verwiesen.

 

Die Beschlussempfehlung wird gegenüber der DrS/2012/057 neu gefasst; im Übrigen bleiben die dort getroffenen Ausführungen – insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen - aufrechterhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe DrS/2012/057

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management: siehe DrS/2012/057

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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