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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dass

 

a)      die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen zur Eigenkapitalstärkung, Schuldenreduzierung sowie Mietenreduzierung, durch Verringerung des Kapitaldienstanteils an den Mieten, bei dem Eigenbetrieb ISE verbleiben

ODER
 

b)      Der Erlös wird in die Spitzabrechnung der Mieten einbezogen; evtl. Gewinne sind an den Kreis Segeberg auszuschütten und führen dort im Rahmen des Jahresabschlusses zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages oder Erhöhung des Überschusses mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Eigenkapital des Kreises bei gleichzeitiger Verbesserung der Liquiditätslage (Reduzierung der Kassenkredite) beim Kreis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Gründung des Eigenbetriebs „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ (ISE) sollte zwischen dem Eigenbetrieb und dem Kreis Segeberg gemäß Grundlagenvertrag ein Mieter- / Vermietermodell entwickelt werden. Das entwickelte Modell beinhaltet eine Spitzabrechnung der Kosten und Erträge. Die Vorgehensweise der Spitzabrechnung der Mieten beinhaltet zwei Schritte.

 

1. Der Eigenbetrieb ISE versorgt das Kommunalunternehmen GMSE mit Geldern, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen. Der Eigenbetrieb erhält die Gelder vom Kreis in Form von vorberechneten Mieten. Die Kosten und Erträge der GMSE werden am Ende eines jeden Jahres verursachergenau aufgeteilt. Daraus ergibt sich evtl. eine Rückzahlung der GMSE an den Eigenbetrieb und weiter an den Kreis Segeberg. Das Kommunalunternehmen schließt dann mit einem Jahresergebnis vom 0,00 Euro ab.

2. Der Eigenbetrieb erhält Gelder vom Kreis in Form von Mieten. Das Kommunalunternehmen erhält einen Teil der Gelder (siehe 1), der andere Teil wird für Investitionen der ISE verwendet. Am Ende eines jeden Jahres werden die zuvor definierten Kosten und Erträge – gem. Mieter- / Vermietermodell – gegen die erhaltenen Mieten gerechnet. Danach erfolgt ein Ausgleich zwischen dem Kreis Segeberg und dem Eigenbetrieb ISE.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das entwickelte Mieter- / Vermietermodell regelt jedoch nicht, im zuvor beschriebenen zweiten Schritt, den Umgang mit Erlösen aus Liegenschaftsverkäufen der ISE.

Im Jahr 2010 wurden vier Liegenschaften verkauft, so dass ein Erlös von ca. 1,2 Mio. € erwirtschaftet werden konnte. Die Liquidität verbesserte sich durch die Veräußerung um rd. 2,2 Mio. €.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie mit dem Erlös aus den Liegenschaftsverkäufen umgegangen werden kann.

  1. Der Erlös verbleibt bei dem Eigenbetrieb ISE. Der Umgang mit den Gewinnen aus dem Eigenbetrieb wird nach Vorlage des  Jahresabschlussberichtes entschieden.
  2. Der Erlös wird in die Spitzabrechnung der Mieten mit einbezogen. Dadurch wird der Erlös an den Kreis Segeberg gezahlt.

 

Durch den Verkauf der Liegenschaften der ISE, vermindert sich die Wertanlage des Eigenbetriebs. Das Kreditvolumen bleibt jedoch auf einem relativ konstant hohen Niveau. Durch die Abführung der Erlöse aus Grundstücksverkäufen an den Kreis Segeberg wird voraussichtlich ein Ungleichgewicht zwischen der Wertanlage des Eigenbetriebs und den Schulden des Eigenbetriebs entstehen.

Der Erlös aus den Grundstücksverkäufen wurde in 2010 bereits zur Minderung der Kassenkredite verwendet (Kassenkredite 2009 ca. 2 Mio. Euro und 2010 ca. 1 Mio. Euro). Die Kreditermächtigung in 2010 lag bei (incl. Restkreditermächtigung aus Vorjahren) 8.592.599,92 € Euro, wovon 6 Mio Euro in Anspruch genommen wurden. Die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen spiegeln sich nicht in der heutigen Liquidität der ISE wieder, da die Mittel zwischenzeitlich zur Rückführung von Kassenkrediten und Finanzierung von Investitionen genutzt wurden

 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit durch Ausschöpfung der Kreditermächtigung für zwischenzeitlich erfolgte Investitionen die derzeitige Liquiditätslage soweit zu verbessern, dass im August 2012 ein zur Umschuldung, Ablösung oder Prolongation anstehender Kredit in Höhe von 1.091.638,--  Euro bedient werden kann.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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