Drucksache - DrS/2012/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Aufgabenübertragung Abfallentsorgung auf die Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Armin von Anshelm
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Personalrat; FB Umwelt, Planen, Bauen; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Anshelm, Armin von
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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23.05.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.06.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.06.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die öffentlich-rechtlichen Träger der Abfallentsorgung im Sinne des Abfallgesetzes sind nach dem Landesabfallwirtschaftsgesetz die Kreise und kreisfreie Städte. Sie haben die Aufgabe, die Abfallentsorgung in eigener Verantwortung zu erfüllen.
Ein Kreis kann Gemeinden, Ämtern oder Zweckverbänden durch Satzung oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgaben der Abfallentsorgung ganz oder teilweise übertragen.
Von dieser Übertragungsmöglichkeit hat der Kreis Segeberg Gebrauch gemacht und die Stadt Norderstedt für ihr Gebiet und den Wege-Zweckverband für den Rest des Kreises mit der Aufgabe betraut.
Nach den öffentlich-rechtlichen Verträgen vom 01.09.1999 / 17.08.1999 überträgt der Kreis dem Wege-Zweckverband und der Stadt Norderstedt alle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung. Ausgenommen davon bleibt die Aufstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes gem. § 4 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz für das Gebiet des Kreises Segeberg. Der WZV bleibt der Abfallbeseitiger für die Stadt Norderstedt.
Die Stadt Norderstedt erfüllt die Aufgaben der Abfallentsorgung in eigener Verantwortung als öffentliche Einrichtung, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildet, im Einklang mit den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises.
Die Stadt ist verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und nach Abschöpfung stofflich verwertbarer und schadstoffbelasteter Stoffe verbleibenden Abfälle dem WZV zur weiteren Behandlung bzw. Beseitigung zu übergeben. Zur weiteren Behandlung gehören auch die thermische oder die Vorbehandlung in einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage. Der Kreis wirkt darauf hin, dass die Stadt und der WZV künftig im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse darüber hinaus in Anspruch zu nehmende weitere Anlagenkapazitäten Dritter, gemeinschaftlich für die Verwertung oder Beseitigung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich angefallener Abfälle, vertraglich sichern.
Der derzeitige Vertrag mit der Stadt ist befristet und endet mit dem 31.12.2018.
Der neue Vertrag sieht, ohne wesentliche Änderungen, eine Laufzeit bis zum 31.12.2050 vor.
Beide Vertragsparteien können jedoch zum 31.12.2031 eine vorzeitige Vertragsaufhebung verlangen. Die schriftliche Erklärung der vorzeitigen Vertragsaufhebung ist dem Vertragspartner spätestens am 31.12. 2030 zuzustellen.
Begründung für eine Verlängerung der Aufgabenübertragung auf die Stadt Norderstedt
Die Stadt und der WZV erfüllen die Aufgaben der Abfallentsorgung seit 1974 stellvertretend für den Kreis Segeberg zu dessen vollster Zufriedenheit.
Es bestehen keinerlei Bedenken die Stadt Norderstedt weiterhin mit der Aufgabe Abfallentsorgung zu betrauen. Die Abfallentsorgung stellt einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge dar und gehört deshalb in kommunale Verantwortung und Ausgestaltung. Insbesondere legt die Stadt und auch der WZV immer Wert auf eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, kostengünstige Entgeltgestaltung.
Mit dem Beschluss des Kreistages vom 25.08.2011 wurde der Verlängerung des Vertrages zur Aufgabenübertragung auf den WZV bis zum 31.12.2050 zugestimmt. Gleichzeitig wurde eine analoge Verlängerung des Vertrages mit der Stadt Norderstedt befürwortet.
Diesem Wunsch wird mit dieser Vorlage entsprochen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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55,1 kB
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