Drucksache - DrS/2012/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Hilfeplanerstellen im Fachdienst Eingliederungshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.05.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.05.2012
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten für die Hilfeplanung und den Koordinierungsaufwand im Zuge der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe die Aufwendungen in Höhe von 2,0 Mio (Mittel für die KOSOZ) und 9 Mio € (Mittel für Hilfeplanung). Diese Mittel sind bis 31.12.2012 verbindlich zugesichert und werden nach Auskunft des Ministeriums auch weitergezahlt.
Durch das Ausführungsgesetz zum SGB XII werden ab 01.01.2011 50.000,00 € pro Hilfeplanerstelle an die Kreise und kreisfreien Städte erstattet. Diese Mittel werden vom Land zur Verfügung gestellt, weil die Hilfeplanung als Steuerungsmöglichkeit der Eingliederungshilfe fachlich als notwendig und damit förderungswürdig angesehen wird.
Der Kreis Segeberg hat im Rahmen der Hilfeplanerstellen für 2010 10,99 Stellen und für 2011 11,99 Stellen abgerechnet und erstattet bekommen. Anteile der Hilfeplanung werden im Bereich der Sachbearbeitung und des Gesundheitsamtes abgeleistet, direkte Sozialpädagogen sind 7 Vollzeitäquivalente.
Im Hinblick auf weiter steigende Fallzahlen und Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe ist eine Qualitätsoffensive in kommunaler Verantwortung zur Entwicklung inklusiver Sozialräume unumgänglich.
Mit Beschluss vom 23.06.2011 DrS/2011/047 wurde ab 01.10.2011 eine für 15 Monate befristete Hilfeplanerstelle eingerichtet, um die Erstattung mit dem Land zu klären. Diese Stelle wurde nach Abrechnung mit dem Land auch erstattet.
Damit die Erstattung der Hilfeplanmittel nicht reduziert werden, soll die befristete Stelle nunmehr entfristet werden.
Im Rahmen von Altersteilzeit und Elternzeit wurde eine zusätzliche Kraft mit 0,5 Stellenanteil für den Bereich Eingliederungshilfe für Kinder eingestellt. Die Elternzeit endet am 20.02.2013. Das Altersteilzeitmodell wurde geändert (von Blockmodell auf Teilzeit), so dass die aktive Phase jetzt erst am 01.02.2014 und nicht am 01.12.2012 endet.
Aufgrund des knappen Arbeitsmarktes im Bereich von Heilpädagogen und der besonderen Bedeutung von frühen Hilfen für behinderte Kinder soll das Know-how der eingestellten Kraft erhalten bleiben. Dies kann von der bisher abgerechneten Verwaltungskraft nicht geleistet werden. Dafür soll eine 0,5 Stelle Hilfeplanung eingerichtet werden, die dann in die Abrechnung mit dem Land einfließen wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Eine Hilfeplanerstelle im Bereich S12, Erfahrungsstufe 3 kostet: 49.500,00 €.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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