Drucksache - DrS/2012/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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15.03.2012
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, einen Schwerbehindertenbeauftragten/eine Schwerbehindertenbeauftragte zu bestellen. Die Aufgabe wurde ab 03.06.2004 von Frau Saggau, ab 01.01.2008 von Herrn Wolfgang Hoffmann wahrgenommen. Vertreter von Herrn Hoffmann ist Herr Knut Krienitz-Hadinek.
Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Behindertenbeauftragten erfolgt durch die Geschäftsordnung für den/die Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg.
In der Sozialausschusssitzung vom 09.02.2012 wurde Folgendes besprochen:
„Die Vorsitzende berichtet dem Ausschuss, dass Herr Hoffmann, Behindertenbeauftragter des Kreises, in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.12 erklärt habe, dass er sein Amt nach dem 31.01.2012 niederlegen wolle. Er sei bereit, dieses, bis ein Nachfolger gefunden worden sei, kommissarisch weiterhin wahrzunehmen. Der Hauptausschuss habe daraufhin den Sozialausschuss gebeten, sich mit der Thematik zu befassen und einen geeigneten Nachfolger zu finden und vorzuschlagen. Dazu seien bereits erste Überlegungen zur Überarbeitung der Richtlinie für die Arbeit des Behindertenbeauftragten angestellt worden. Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass diese dem Protokoll angefügt werden, damit sie in den Fraktionen beraten werden können. Daneben solle eine Sondersitzung des Ausschusses stattfinden, damit der Ausschuss die Richtlinie beraten könne.
Eine Geschäftsordnung für den/die Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg wurde durch Kreistagsbeschluss vom 03.06.2004 sowie eine Änderung der Geschäftsordnung am 06.12.2007 beschlossen.“
Aufgrund der Anregung des Sozialausschusses wird anliegend die überarbeitete Richtlinie beigefügt. Die Änderungen gegenüber der gültigen Fassung sind kenntlich gemacht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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