Drucksache - DrS/2012/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitprojekt der MRH „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infra-struktur“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Sandra Kind
- Verfasser 1:
- Kind, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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06.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Leitprojektes der Metropolregion Hamburg (MRH) „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infrastruktur“ gibt der Kreis Segeberg folgende Rückmeldungen an die AG Siedlungsentwicklung der MRH:
- Die Thematik „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infrastruktur“ wird vom Kreis Segeberg als bedeutsam eingeschätzt. Es besteht ein grundsätzliches Interesse an einer Mitwirkung in dem Leitprojekt.
- Als Ansprechpartner des Kreises Segeberg wird Frau Sandra Kind benannt.
- Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit einem Teilprojekt zu den Infrastrukturbereiche Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung, Planen/Wohnen, ÖPNV und Gesundheit an dem Leitprojekt. Eine Skizze mit den inhaltlichen Schwerpunkten und den geschätzten Bearbeitungskosten wird von der Verwaltung erarbeitet und zusammen mit der Bereitschaft zur Erbringung der Eigenmittel bis zum 27.04.12 gemeldet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Impuls 1 – Kreis Segeberg inmitten des demografischen Wandels
Der demografische Wandel ist ein schon laufender Prozess. Der Kreis Segeberg muss sich diesen Veränderungen und Herausforderungen bewusst stellen und seine zukunftsgerichtete Entwicklung gestalten, um das Gemeinwesen zu erhalten oder bestenfalls noch zu kräftigen. Risiken des demografischen Wandels und Schwachstellen der Region sind aufzeigen. Stärken und Chancen der Region sind zu benennen und zu erhalten. Diesen Prozess möchte der Kreis anregen und verstetigen.
Die Kreisverwaltung Segeberg hat bereits angedacht, zusammen mit der Politik des Kreises, Vertreterinnen und Vertreter aus Ämtern, Städten und Gemeinden sowie unter Beteiligung weiterer externer Experten aus Interessenverbänden oder Unternehmen, sich mit den verschiedenen Infrastrukturbereichen auseinanderzusetzen. Daraus wird ein interdisziplinär ausgerichteter Zukunftsplan abgeleitet, der unterschiedliche Szenarien beinhaltet. Notwendig ist die Ermittlung von Handlungsfeldern, in denen Maßnahmen aufzuführen sind, die das zugrunde liegende Szenariomodell hinreichend unterstützen. Er sollte ein umfassendes Konzept mit konkreten Schritten zur Umsetzung der zu erreichenden Ziele darstellen und Auskunft über den aktuellen Stand sowie Anpassungs- oder Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Infrastrukturbereiche in Anbetracht des demografischen Wandels geben. Die vorhandenen internen und externen Kenntnisse und Kräfte sollten zielgerichtet gebündelt werden.
Dabei gibt es eine Vielzahl von möglichen Infrastrukturbereichen:
- Senioren und Pflege, Menschen mit Behinderung,
- Wohnen, Siedlungsentwicklung, Nahversorgung,
- Gesundheit, medizinische Versorgung,
- Erreichbarkeit, Mobilität, ÖPNV,
- Energieversorgung, Wasserversorgung/Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung,
- Katastrophenschutz, Brandschutz, Rettungswesen,
- Wirtschaft, Fachkräfte,
- Arbeitslosigkeit, Armut,
- Bildung, Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Schule,
- Sport, Freizeit, Kultur,
- Bürgerschaftliches Engagement
- Breitband, Neue Medien
Dabei werden bereits vorhandene Planungswerkzeuge wie beispielsweise RNVP (Regionaler Nahverkehrsplan wird alle vier Jahre aktualisiert) aktiv genutzt.
Impuls 2 – Innenministerium des Landes Schleswig-Holsteins
Nach Auffassung des Innenministeriums SH ist es eine der wichtigsten regionalen Gestaltungsaufgaben, die Infrastruktur an die demografische Entwicklung anzupassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie bei einer deutlich veränderten Nachfragesituation das Infrastrukturangebot für die Menschen attraktiv und zukunftsfähig gestalten werden kann. Dazu bedarf es innovativer Strategien auf der Basis fundierter Analysen. Die Landesregierung möchte mit dem „Netzwerk Daseinsvorsorge Schleswig-Holstein – voneinander lernen, voneinander profitieren“ dabei unterstützen, effiziente Anpassungsstrategien zu erarbeiten. Die Gründung des Netzwerks ist zielführend für die weiteren Planungen. Auf der Auftaktveranstaltung am 25.11.11 war der Kreis Segeberg vertreten. Das Netzwerk soll eine Plattform bieten, Erfahrungen auszutauschen, Aktivitäten zu stärken und neue Ideen, Impulse und Initiativen ins Leben zu rufen.
Das Innenministerium SH hat in Aussicht gestellt, dass den Kommunen eine kleinräumige Bevölkerungsprognose zur Verfügung gestellt wird. Auf dieser Basis sollten für jeden Infrastrukturbereich folgende Arbeitsschritte erfolgen:
- Zielsetzung
- Datenanalyse der Ausgangssituation,
- Analyse der zukünftigen Bedarfe,
- Vergleich von aktuellem Angebot und prognostizierter Nachfrage, Entwicklung möglicher Anpassungsstrategien, vergleichende Bewertung bei Anpassungsvarianten,
- Ableitung eines Handlungskonzeptes mit Maßnahmen.
Die Auswahlentscheidung für die Infrastrukturbereiche könnte sich orientieren an Fragen nach beispielsweise Handlungsnotwendigkeit, Handlungsmöglichkeit, Zugang zu Leistungen, Trägerschaft, räumlicher Zuschnitt, Akteure, Einrichtungen, Aufgabenbindungsgrad oder Vision zur Ergebnisform orientieren. Häufig wird die Empfehlung ausgesprochen, mit wenigen Themen zu beginnen.
Impuls 3 – Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge
Diese Entscheidung hat der Kreis Segeberg vor wenigen Monaten bereits schon einmal getroffen. Im Mai 2011 hat sich der Kreis Segeberg um die Teilnahme an dem Wettbewerb zum Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge vom BMVBS beworben. Betroffen waren die Infrastrukturbereiche Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung, Planen/Wohnen, ÖPNV und Gesundheit. Der Hauptausschuss hat die Wettbewerbsteilnahme in seiner Sitzung am 19.05.11 zustimmend zur Kenntnis genommen. Am 17.06.11 wurde dem Kreis Segeberg jedoch mitgeteilt, dass er nicht zu den 50 Bewerberregionen für die zweite Stufe des Teilnahmewettbewerbs zum Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge zählt.
Die damals dargestellten Ziele in den besagten Bereichen lauteten:
- Für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sind ein lebenslanger Aufenthalt im eigenen Wohnbereich und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
- Inklusion und Selbstbestimmung werden unterstützt.
- Gemeinden sind für Menschen im Alter und Menschen mit Behinderungen attraktiver geworden und verbessern so deren Lebensqualität.
- Im Kreis Segeberg ist eine seniorenfreundliche Infrastruktur geschaffen.
- Barrierefreies Wohnen wird unterstützt.
- Ambulante Wohnformen sind erhalten bzw. ausgebaut.
- Die infrastrukturelle Grundausstattung im ländlichen Raum ist gesichert über eine
- Nahversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs,
- gesundheitliche Versorgung und
- Mobilität bzw. Erreichbarkeit von Angeboten
- Und Stärkung der beiden unteren Stufen im Zentrale Orte Konzept im ländlichen Raum.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte waren angeführt:
Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung
- Angebote anpassen und im Sozialraum vernetzen,
- über Änderung der unterschiedlichen Finanzierung von Versorgung diskutieren
Pflege/Senioren
- dezentrale Strukturen fördern,
- soziale Netzwerke stärken,
- bürgerschaftliches Engagement einbinden,
- niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen sichern,
- quartiersbezogene kommunale Altenhilfe aufbauen,
Menschen mit Behinderung
- Maßnahmen zur Gewinnung einer Tagesstruktur anbieten,
- nach Alternativen zu Werkstätten suchen,
- bürgerschaftliches Engagement bei Menschen mit Behinderung fördern,
Planen/Wohnen
- Innenentwicklung der Orte fördern,
- Gestaltung des Generationswechsels in bestehenden Wohngebieten und deren Modernisierung zur Erhaltung der Marktfähigkeit von Wohnhäusern thematisieren,
- Standortanforderungen für seniorengerechte Wohnungen entwickeln,
- Wohnungsmarktkonzepte für alle zentralen Orte anregen
Gesundheit
- Generationswechsel und Nachwuchsproblem bei Haus- und Fachärzten auf dem Lande entgegenwirken,
- telemedizinische Ansätze verfolgen
ÖPNV
- Angebotsmängel identifizieren,
- Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung suchen
Impuls 4 – Strategisches Management
Im Strategischen Management des Kreises Segeberg sind die Ziele „Demografischen Wandel auswerten und Auswirkungen berücksichtigen“ und „Eingliederungshilfe wirkungsorientiert steuern“ enthalten.
Impuls 5 – Leitprojekt „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infrastruktur“ in der MRH
Das Erfordernis wächst, auf den demografischen Wandel und seine Auswirkungen in der Region zu reagieren. Eine quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Infrastruktur an Daseinsvorsorge bestimmt wesentlich die Lebensqualität der Menschen und bildet zusammen mit der Umweltqualität das Fundament zukunftsfähiger weicher Standortfaktoren von Gebietskörperschaften und Regionen. Die Daseinsvorsorgeinfrastruktur gewinnt an Bedeutung für die Sicherung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsentwicklung. Nur Regionen mit einem guten Angebot an Daseinsvorsorgeinfrastruktur sind attraktiv für Familien und qualifizierten Arbeitnehmer. Und diese Attraktivität ist wiederum Voraussetzung einer dauerhaften konkurrenzfähigen Wettbewerbsstruktur.
Die Sicherung und Verbesserung des Angebotes wird vor allem dadurch beeinflusst, dass die demografische Entwicklung zu veränderten Nachfragesituationen führt und die angespannte finanzielle Situation der Kommunen den Reaktionsspielraum für Investitionen in die Zukunft begrenzt. Eine effiziente Anpassung der Daseinsvorsorgeinfrastruktur erfordert zudem eine fundierte Datenbasis und Analyse und eine integrierte Betrachtung verschiedener Themenfelder. Die Lebenszusammenhänge sind ganzheitlich verwoben, teilweise stehen die Infrastrukturbereiche unter Wechselwirkungen zueinander. Dieses Bewusstsein ist als Voraussetzung für die zukunftsfähige Gestaltung gesellschaftlichen Lebens zu bewahren. Außerdem sind administrative Grenzen zu überschreiten und eine interkommunale Abstimmung unverzichtbar notwendig. Die Zukunftsvorsorge erfordert einen breiten überörtlichen und überfachlichen Erfahrungsaustausch, um wirkungsvolle Lösungen zu ermöglichen.
Jede Kommune, die sich dieser Thematik stellt, muss die Gratwanderung bestehen, einerseits die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu leisten, andererseits die knappen verfügbaren Ressourcen zielorientiert zu verwenden.
Aufgrund dieser Betroffenheit hat die AG Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Hamburg (MRH) am 16.09.11 beschlossen, ein Leitprojekt der MRH im Bereich „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infrastruktur“ zu initiieren, um
- unter Einbindung der Förderfonds die spezifischen Handlungsbedarfe der Gebietskörperschaften in der MRH aufzugreifen,
- hierzu ergänzend eine unterstützende Netzwerkstruktur innerhalb der MRH aufzubauen,
- damit den Handlungsrahmen in einem wichtigen Bereich zu konkretisieren und umzusetzen
- sowie die zunehmend eingeforderte „kommunale Bodenhaftung“ der MRH zu unterstützen.
In der AG sind die Beteiligten zu der Überzeugung gelangt, dass diese Thematik für die Zukunftsfähigkeit der MRH und in nahezu allen ihren Gebietskörperschaften eine große, strategische Bedeutung hat. Nach einem ersten Arbeitstreffen am 08.12.11 zielt nun der Leitgedanke darauf ab, über ein Leitprojekt eine Förderung und beratende Koordinierung zu erreichen, die einerseits die Gebietskörperschaften in die Lage versetzt, über Teilprojekte ihre ganz spezifische Handlungsbedarfe zu bearbeiten und andererseits die MRH in einem wichtigen Zukunftsfeld strategisch positioniert.
Für die weitere Vorbereitung und Realisierung des Leitprojektes muss jetzt verbindlich geklärt werden, welche Gebietskörperschaften sich mit Teilprojekten an dem Leitprojekt beteiligen, um die Chance zur Bearbeitung eigener Handlungsbedarfe zu nutzen. Hierfür bedarf es Entscheidungen, da jede Teilhabe zur Durchführung des eigenen Teilprojektes auch notwendigerweise mit gewissen Personalleistungen sowie finanziellen Eigenanteilen an der Förderfonds-Finanzierung verbunden ist. Insoweit ist selbst bei Anerkennung eines „strategischen Leitprojektes“ durch den Lenkungsausschuss von einem Eigenanteil von mindestens 10% auszugehen. Als Beispiel werden Kosten eines Teilprojektes von ca. 100.000 € mit einem Eigenanteil von mindestens 10.000 € angegeben. Die Kosten würden sich auf eine Projektlaufzeit von ca. 3 Jahren verteilen.
Von Seiten der AG Siedlungsentwicklung wird zugesagt, dass sie eine gut organisierte Projektstruktur errichten und sich um eine möglichst hohe Förderquote bemühen werden, um den Eigenanteil sehr verträglich gestalten zu können.
Vor diesem Hintergrund bittet der Vorsitzende der AG Siedlungsentwicklung,
- bis zum 16.03.12 mitzuteilen, ob die Thematik für den Kreis Segeberg als bedeutsam eingeschätzt wird und ob der Kreis Segeberg grundsätzlich an einer Mitwirkung in dem Leitprojekt interessiert ist. Hilfreich wäre es darzulegen, wenn spezifische, prioritäre Handlungsbedarfe bzw. Teilprojektansätze bestehen oder entwickelt werden sollen und wer als Ansprechpartner benannt wird.
- bis zum 27.04.12 verbindlich rückzumelden, ob sich der Kreis Segeberg an dem Leitprojekt als Partner mit einem Teilprojekt beteiligen möchte. Dabei wäre es erforderlich, die vorläufigen inhaltlichen Schwerpunkte zu skizzieren, die Bearbeitungskosten abzuschätzen und die Bereitschaft zur Erbringung der Eigenmittel zu erklären. Dabei kann von einer anteiligen Fälligkeit in den Jahren 2013/2014/2015 ausgegangen werden.
Die AG Siedlungsentwicklung und ergänzend das Innenministerium SH unterstützen die Erstellung des Leitprojektantrages und der erforderlichen Förderfondsanträge sowie die Realisierung des Projektes. Insoweit hat das Innenministerium SH dem Büro Institut Raum & Energie einen Auftrag zur Koordinierung der erforderlichen Arbeiten bei der Antragsformulierung erteilt, um hierbei insbesondere die kommunale Seite zu entlasten.
Auf der Grundlage der erbetenen Rückmeldungen soll der Entwurf eines Leitprojektantrages bis nach der Sommerpause 2012 erstellt sein, so dass auf dieser Basis eine erste Befassung im Lenkungsausschuss möglich wäre. Endgültiger Leitprojektantrag und ergänzende Förderfondsanträge sollen spätestens im Herbst zur Entscheidung im Lenkungsausschuss vorliegen. Ein Projektstart wäre danach für den Spätherbst 2012 möglich.
Die Kreisverwaltung empfiehlt:
- Die eigenständige Auseinandersetzung mit dem demografischen Wandel und seine Auswirkungen im Kreis Segeberg wird vorerst ausgesetzt.
- Der Kreis Segeberg beschränkt sich vorerst auf die Infrastrukturbereiche Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung, Planen/Wohnen, ÖPNV und Gesundheit, die bereits in der Bewerbung zur Teilnahme an dem Wettbewerb zum Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge vom BMVBS dargestellt waren. Die zukunftsgerichtete Auseinandersetzung mit diesen Themen ist weiterhin erforderlich.
- Der Kreis Segeberg meldet der AG Siedlungsentwicklung, dass die Thematik „Demographie/Daseinsvorsorge/Anpassung der Infrastruktur“ als bedeutsam eingeschätzt wird und ein grundsätzliches Interesse an einer Mitwirkung in dem Leitprojekt besteht. Auf diesem Weg erfährt der Kreis Segeberg eine inhaltliche Unterstützung und kann darüber hinaus eine hohe finanzielle Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen.
- Als Ansprechpartner des Kreises Segeberg wird Frau Sandra Kind benannt.
- Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit einem Teilprojekt zu den Infrastrukturbereiche Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung, Planen/Wohnen, ÖPNV und Gesundheit an dem Leitprojekt. Die Inhalte werden überprüft und ggf. aktualisiert und zusammen mit einer Einschätzung zu den Kosten sowie der Bereitschaft zur Erbringung der Eigenmittel gemeldet. Es wird versucht, die bereits getätigten Überlegungen so weit wie möglich einzubringen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Abhängig von der Projektskizze, dem Leitprojektantrag und dem Beschluss des Lenkungsausschusses für 2013 bis 2015
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
„Demografischen Wandel auswerten und Auswirkungen berücksichtigen“ und „Eingliederungshilfe wirkungsorientiert steuern“ | |
